Einde inhoudsopgave
Abkommen zwischen dem Königreich der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen einschließlich schweren Unglücksfällen
Aanhef
Geldend
Geldend vanaf 01-03-1997
- Bronpublicatie:
07-06-1988, Trb. 1988, 95 (uitgifte: 26-07-1988, kamerstukken/regelingnummer: -)
- Inwerkingtreding
01-03-1997
- Bronpublicatie inwerkingtreding:
28-02-1997, Trb. 1997, 48 (uitgifte: 01-01-1997, kamerstukken/regelingnummer: -)
- Vakgebied(en)
Internationaal publiekrecht / Bijzondere onderwerpen
Abkommen vom 7. Juni 1988
Das Königreich der Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland
überzeugt von der Notwendigkeit einer Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten bei Katastrophen einschließlich schweren Unglücksfällen und anderen Unglücksfällen
in der Erwägung, daß es erwünscht ist, die zuständigen Organe beider Staaten in die Lage zu versetzen, in näher zu bestimmenden Fällen einander um gegenseitige Hilfe zu ersuchen und Hilfeersuchen durchführen zu lassen,
in der Erwägung, daß es erwünscht ist, Maßnahmen zu treffen, um die gegenseitige Hilfe durch Entsendung von Hilfsmannschaften zu erleichtern
sind wie folgt übereingekommen:
Verdragpartijgroep