Einde inhoudsopgave
Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen
Aanhef
Geldend
Geldend vanaf 01-09-1993
- Redactionele toelichting
Zie Richtlijn 2008/115/EG (16-12-2008, PbEU 2008, L 348).
- Bronpublicatie:
19-06-1990, Trb. 1990, 145 (uitgifte: 19-10-1990, kamerstukken/regelingnummer: -)
- Inwerkingtreding
01-09-1993
- Bronpublicatie inwerkingtreding:
27-08-1993, Trb. 1993, 115 (uitgifte: 27-08-1993, kamerstukken/regelingnummer: -)
- Vakgebied(en)
EU-recht / Bijzondere onderwerpen
Douane (V)
Übereinkommen vom 19. Juni 1990
Das Königreich Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik, das Groβherzogtum Luxemburg und das Königreich der Niederlande, nachfolgend Vertragsparteien genannt -
aufbauend auf dem am 14. Juni 1985 in Schengen geschlossenen Übereinkommen über den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen,
entschlossen, das in diesem Übereinkommen zum Ausdruck gebrachte Bestreben der Abschaffung der Kontrollen des Personenverkehrs an den gemeinsamen Grenzen und der Erleichterung des Transports und des Warenverkehrs zu verwirklichen,
in der Erwägung, daβ der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften, ergänzt durch die Einheitliche Europäische Akte, vorsieht, daβ der Binnenmarkt einen Raum ohne Binnengrenzen umfaβt,
in der Erwägung, daβ der durch die Vertragsparteien angestrebte Zweck mit diesem Ziel übereinstimmt, unbeschadet der Maβnahmen, die zur Anwendung der Bestimmungen dieses Vertrages getroffen werden,
in der Erwägung, daβ die Verwirklichung dieses Zieles eine Reihe von geeigneten Maβnahmen und eine enge Zusammenarbeit der Vertragsparteien erfordert -
haben folgendes vereinbart:
Verdragpartijgroep