Abkommen zwischen dem Königreich der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen:Verständigungsvereinbarung zwischen dem Königreich der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der Durchführung des Schiedsverfahrens gemäss Artikel 25 Absatz 5 des am 12. april 2012 in Berlin unterzeichneten Abkommens zwischen dem Königreich der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen