Einde inhoudsopgave
Abkommen zwischen dem Königreich der Niederlande, der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen
Protokoll
Geldend
Geldend vanaf 01-01-1993
- Bronpublicatie:
23-05-1991, Trb. 1991, 102 (uitgifte: 10-07-1991, kamerstukken/regelingnummer: -)
- Inwerkingtreding
01-01-1993
- Bronpublicatie inwerkingtreding:
30-12-1992, Trb. 1992, 207 (uitgifte: 01-01-1992, kamerstukken/regelingnummer: -)
- Vakgebied(en)
Openbare orde en veiligheid / Hulpverlening
Internationaal publiekrecht / Bijzondere onderwerpen
Bei Unterzeichnung des Abkommens zwischen dem Königreich der Niederlande, der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen am 23. Mai 1991 in Isselburg haben die Vertragsparteien folgende Vereinbarungen getroffen, die als Bestandteile des Abkommens gelten:
Die Vertragsparteien werden um eine einheitliche Auslegung dieses Abkommens in seinem Geltungsbereich bemüht sein. Diesem Ziel dient bereits die von den Vertragsparteien gemeinsam erarbeitete Begründung zu dem Abkommen, die die Vertragsparteien dem Abkommen jeweils im Rahmen der innerstaatlichen Zustimmungsverfahren beifügen werden. Hält eine Vertragspartei Konsultationen über die Auslegung oder die Anwendung des Abkommens für erforderlich, werden sich die Vertragsparteien zu diesem Zweck auf der Ebene der zuständigen Ministerien treffen.
GESCHEHEN zu Isselburg-Anholt am 23. Mai 1991 in vier Urschriften, jede in niederländischer und deutscher Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.